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10.12.2020

Bundesrat präzisiert Anforderungen an Endkundenportale

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 punktuelle Veränderungen von Verordnungen im Energiebereich beschlossen. Dazu zählt auch die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Die Änderungen, welche per 1. Januar 2021 in Kraft treten, betreffen unter anderem auch das Endkundenportal der Optimatik. Neu müssen Energieversorger in der Lage sein, ihren Endkunden Zugriff auf die Messdaten der letzten fünf Jahren zu ermöglichen. Sei dies als reine Visualisierung oder als Datenexport.

Mit dem Energie Business Portal der Optimatik decken Sie diese neuen Anforderungen des Bundesrates bereits heute ab. Das Energie Business Portal der Optimatik bietet die Möglichkeit zur Visualisierung von verschiedenen Zeiträumen. Es ist zudem möglich, dass die zu visualisierenden Daten auch rückwirkend importiert werden und somit dem Endkunden in geeigneter Form angezeigt werden können.

Mehr zum Energie Business Portal finden Sie hier.

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